Gesunde Mitarbeiter und höhere Mitarbeiterbindung Arzthelferinnen, MFA und Pflegekräfte durch betriebliches Gesundheitsmanagement
BGM in Arztpraxis, Zahnarztpraxis, MVZ und Klinik: Gesunde Mitarbeiter durch Betriebliches Gesundheitsmanagement inkl. Betriebliche Krankenversicherung für MFA, Arzthelferinnen und Krankenschwestern bzw. Krankenpflegern im ambulanten Gesundheitswesen (Arztpraxis, Zahnarztpraxis, MVZ) und im stationären Sektor (Krankenhaus, Klinik, Rehaklinik, Privatklinik): Binden Sie Ihr Arztpraxis-Personal und Klinikpersonal trotz Fachkräftemangel an Ihr Unternehmen. Die Lösung: Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Wie funktioniert betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Kliniken?
Was ist BGM in der Praxis bzw. im Krankenhaus?
Betriebliches Gesundheitsmanagement dient dazu, die Aspekte Gesundheit, Prävention und Vorsorge im betrieblichen Kontext zu implementieren und sich einen Überblick über die Gesundheit des Praxis- bzw. Krankenhauspersonals zu verschaffen. Betriebliches Gesundheitsmanagement kann insofern als Bündelung aller Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstanden werden.
Klassische Bereiche von BGM sind:
- gesundheitsförderliche Organisationsstrukturen & Arbeitsbedingungen
- Gesundes Führungsverhalten
- gesundheitsförderndes Verhalten des Personals
- betriebliches Eingliederungsmanagement
Typische Beispiele von Maßnahmen innerhalb des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind:
- Schulungen zu gesunder Ernährung, Bewegung, Stressverarbeitung, Resilienz
- Rückkehrgespräche
- Arbeitsschutzmaßnahmen
- Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
- Gesunde Verpflegung (z.B. Obstkorb)
- Gesundheits-Checks
- Gesundheitstage
Immer häufiger werden BGM-Angebote auch in digitaler Form. Diese reichen von Online-Veranstaltungen über Gesundheits-Apps bis zum Gesundheits-Check-Up von zu Hause aus.
Eine gute flankierende Unterstützung für die Gesundheit der Mitarbeiter sind Krankenzusatzversicherungen, die der Arbeitsgeber pauschal für alle seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abschließt und die ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten sofort in Anspruch genommen werden können.
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) für Krankenhaus & Arztpraxis?
Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung für Arzthelferinnen und MFA?
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, mit der Sie Ihr komplettes Praxis-, MVZ-oder Klinikteam als Arbeitgeber versichern und Ihre Mitarbeiter damit zu Privatpatienten machen. Dies erfolgt in der Form einer Gruppenversicherung (das bedeutet vor alle Mitarbeiter). Vorteil einer Gruppenversicherung ist, dass Ihre Mitarbeiter keine Gesundheitsfragen beantworten müssen. Sie können also auch älteren Mitarbeitern tolle Angebote machen, die diese sich wegen bereits vorhandener Erkrankungen selbst nicht mehr kaufen könnten. Bei der betrieblichen Krankenversicherung übernehmen Sie als Arbeitgeber die vollen Beiträge. Sie ist also ausschließlich arbeitgeberfinanziert. Damit können Sie Ihren Mitarbeitern für wenig Invest interessante Zusatzabsicherungen „schenken“, ohne dass Ihre Mitarbeiter dazu Beiträge zahlen müssen. Durch die Gruppenversicherung wird bei den meisten Versicherungsgesellschaften eine einfache und schnelle Listenversicherung angeboten. Sie melden damit alle Mitarbeiter mit einer Liste an und die Versicherung steht in Kürze ohne viel Aufwand. Auch Privatpatienten unter den MItarbeitern erhalten den zusätzlichen Versicherungsschutz und können dann wählen, ob sie versicherte Leistungen über Ihre Privatversicherung (was meistens Eigenbeteiligung bzw. Selbstbehalte bzw. den Verlust von Beitragsrückerstattung bedeutet ) oder über die bKV abrechnen lassen möchten.
Gibt es auch für Krankenhaus & Klinik eine betriebliche Krankenversicherung für Pflegekräfte?
Die betriebliche Krankenversicherung ist gerade für größere Einrichtungen im Gesundheitswesen wie Krankenhäuser und Kliniken ideal. Durch die gebündelte Versicherung aller Mitarbeiter wird sie sogar besonders attraktiv für Zentren, die viele ältere Krankenschwestern und Krankenpfleger beschäftigen. Gerade für Menschen mit Risikofaktoren bzw. Vorerkrankungen bringt der Verzicht auf Gesundheitsfragen in der betrieblichen Krankenversicherung Vorteile.
Welche Leistungen können in einer betriebliche Krankenversicherung versichert werden?
Sie können als Arztpraxis, MVZ oder Krankenhaus wählen, welche Leistungspakete Sie Ihren Mitarbeitern anbieten möchten. Das hängt zum einen davon ab, welche Leistungen Sie besonders wichtig halten (z.B. kann für Pflegekräfte, Krankenschwestern und Krankenpfleger wegen häufiger Rückenbeschwerden im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit am Krankenbett das Modul Krankentagegeld sehr sinnvoll sein). Arzthelferinnen bzw. MFA sind häufig interessiert an alternativmedizinischen Themen und freuen sich über Heilpraktikerleistungen.
An Versicherungsumfang bieten die relevanten Krankenversicherer aktuell folgende Bausteine an:
- ambulante ergänzende Behandlungen (z.B. ausgeweitetes CheckUp-Angebot bzw. Früherkennungen)
- stationäre Reha- bzw. Krankenhausaufenthalte
- Gesundheitsmanagement im Unternehmen
- Heilpraktikerleistungen
- Krankentagegeld
- Notfallhilfen (z.B. kurzfristige psychologische Beratung für Mitarbeiter und Angehörige)
- Reisekrankenversicherung
- Brillen
- Zahnbehandlung (Zahnersatz, Zahnvorsorge)
Mit welchen Kosten muss ich bei einer betrieblichen Krankenversicherung für meine Arztpraxis, MVZ oder Krankenhaus rechnen?
Der Vorteil einer betrieblichen Krankenversicherung ist, dass durch die verschiedenen Bausteine für jedes Budget ein Angebot möglich ist. So starten günstige Bausteine schon bei wenigen Euro pro Mitarbeiter und Monat (einstelliger €-Betrag). Für umfangreichere Produkte (wie z.B. dem Status als Privatpatient im Krankenhaus) werden höhere Beiträge fällig, da die enthaltenen Leistungen höher sind. Sie können aber sicher sein, auch mit geringer Investition ein wertiges Angebot an Ihr Team machen zu können.
Wie wirkt sich das Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung für mich als Praxisinhaber bzw. Klinik aus?
Steuerlich haben sich in den letzten Jahren im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung einige Änderungen ergeben, die diese Form desr Zusatzleistungen an Mitarbeiter wieder attraktiver werden lassen.
Versicherungsbeiträge zur betrieblichen Krankenversicherung können sowohl Barlohn als auch Sachlohn darstellen.
Haben Ihre Mitarbeiter einen Anspruch auf die Versicherungsleistung, für die Sie als Arbeitgeber die Beitragszahlung übernehmen, handelt es sich um Sachlohn. Damit ist die Steuerfreigrenze in Höhe von 44 Euro für Sachbezüge anzuwenden, d. h. der Sachlohn ist steuerfrei, wenn er 44 EUR im Monat nicht übersteigt.
Besteht dagegen der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstattung oder Zahlung der Versicherungsbeiträge, handelt es sich um Barlohn und die 44 Euro-Grenze kann nicht angewandt werden.
Bei der individuellen Versteuerung gelten die Beiträge als Nettoentgelt.
Alternativ können Beiträge auch im Rahmen der Pauschalversteuerung als sonstige Bezüge nach § 40 Abs. 1 EStG versteuert werden. Die Pauschalversteuerung muss beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt beantragt werden. Für Sie als Arztpraxis bzw. Krankenhaus sind Aufwendungen für die bKV als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Im Detail beraten Sie die Spezialisten der einzelnen Versicherungsgesellschaften hierzu.
Wünschen Sie sich detaillierte Informationen, wie Sie betriebliches Gesundheitsmanagement bzw. Mitarbeiterbindung am besten in Ihrer Praxis bzw. Klinik erreichen?
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, wie Sie die Mitarbeiterbindung erhöhen können. Dadurch können wir gemeinsam analysieren, was Sie in Ihrer Arztpraxis bzw. Krankenhaus am besten tun können, um Ihr Team fit zu halten und an die Einrichtung zu binden.