Schulung Selektivvertrag Arztpraxis & HZV-Fortbildungen
Wie Sie in Ihrer Arztpraxis Selektivverträge & HZV-Verträge strategisch nutzen, Teilnahmequoten bzw. Anzahl eingeschriebener Patienten erhöhen und Ihr Team befähigen, die Vorteile und den Nutzen besser zu vermarkten
Übersicht Selektivverträge: Grundlagen, Hürden und Erfolgsfaktoren
So nutzen Sie die Potenziale besser
Selektivverträge sind Verträge, die einzelne Leistungserbringer oder Gruppen von Leistungserbringern direkt mit Krankenkassen abschließen – also außerhalb der Kollektivverträge über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie ermöglichen eine gezielte, oft qualitätsorientierte oder innovative Versorgung und eröffnen für Leistungserbringer auch wirtschaftliche Chancen.
Hürden: Überzeugung zur Teilnahme bei Ärzten & Patienten
Die Komplexität ist recht hoch, weshalb einer Studie zufolge die Mehrheit der deutschen Ärzte noch keinen Selektivvertrag abgeschlossen hat.
Sieht man sich die Statistik des BSA an und spiegelt diese an den Lebenszeit-Prävalenzen für die häufigen DMP-Indikationen, so lassen sich Teilnahmequoten zwischen 15 und 51% überschlagen.
Auch im HzV-Bereich ist nach Aussage des Ärzteblatt-Artikels „15 Jahre HzV: Noch kein Durchbruch“ noch „Luft nach oben“. Von den eingeschrieben Patienten kommen 30% aus Baden Württemberg. Andere Bundesländer haben noch Aufholbedarf.
Eine weitere Hürde besteht im Praxisalltag darin, die bestehenden Selektivverträge so an die Patientinnen und Patienten zu vermitteln, dass diese die Vorteile und den Nutzen verstehen und bereit sind, sich einzuschreiben. Genau dort setzt unser Ganztages-Workshop „Beratung zu Selektivverträgen und HZV-Verträgen“ für Ihr Praxisteam an.
Im folgenden wollen wir etwas mehr Licht ins Dunkel bringen und die verschiedenen Arten der Selektivverträge, die Vorteile für Praxen und Patienten und die genauen Rahmenbedingungen vorstellen.
Es gibt verschiedene Kategorien von Selektivverträgen, von denen wir die wichtigsten mit Beispielen ergänzt hier vorstellen möchten:

Hausarztzentrierte Versorgung (HZV): Selektivverträge in der Hausarztpraxis
Die HzV ist eine der bekanntesten Selektivvertragsformen. Dabei verpflichten sich Patientinnen und Patienten, im Krankheitsfall zunächst den Hausarzt aufzusuchen, der dann die weitere Versorgung koordiniert. Dieses sogenannte „Gatekeeper-Prinzip“ soll die Versorgung effizienter machen und Doppeluntersuchungen vermeiden. Für den einzelnen Hausarzt ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Da helfen unterstützende Vergleiche wie der HZV-Vertragsüberblick vom Hausärzteverband.
Beispiele:
- Die AOK Baden-Württemberg arbeitet im Hausarztprogramm seit Jahren erfolgreich mit dem Hausärzteverband und dem Medi-Verbund zusammen. Teilnehmende Hausärzte erhalten eine attraktive Vergütung, und Patienten profitieren von einer kontinuierlichen und strukturierten Betreuung
Die meisten HZE-Verträge folgen einem ähnlichen Muster:
- Grundpauschalen: neben kontaktunabhängige Pauschalen gibt es kontaktabhängige Pauschalen sowie Chronikerpauschalen (ggf. Multimorbidität & Co)
- Zuschläge bzw. Pauschalen für Diagnostik & Untersuchung: hier werden für definierte EInzelleistungen (z.B. Einstellung von Medikamenten, Belastungs-EKG, Fallkonferenzen) Zuschläge vereinbart.
- im Gebiet „Prävention“ werden Zuschläge z.B. für klimaresiliente Versorgung, CheckUps oder Impfungen definiert
- Zusatzqualifikationen im Praxisteam werden ebenfalls extra vergütet (z.B. VERAH)
- digitale Anwendungen (wie Online-Terminvereinbarung bzw. Videokonsultation) können zusätzlich vergütet werden
Facharztverträge ( § 73c SGB V „Besondere Versorgung“ bzw. §140a bis §140h SGB V „Integrierte Versorgung“)
Facharztverträge sind rechtlich im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) verankert – konkret in zwei zentralen Paragrafen: In Facharztverträgen nach § 73c SGB V (und auch in integrierten Versorgungsverträgen nach § 140a SGB V) werden eine Vielzahl von Regelungsbereichen detailliert festgelegt. Ziel ist eine strukturierte, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich sinnvolle Versorgung außerhalb der Kollektivverträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
Facharztverträge ( § 73c SGB V „Besondere Versorgung“)
§ 73c SGB V – Verträge zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung (Facharztverträge im engeren Sinne)
Dieser Paragraf bildet die rechtliche Grundlage für besondere ambulante ärztliche Versorgungsverträge, häufig als Facharztverträge bezeichnet.
Ziel:
- Verbesserung der fachärztlichen Versorgung
- Förderung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen, unnötigen Krankenhausaufenthalten und Medikationsfehlern
Wesentliche Inhalte:
- Direkte Verträge zwischen Krankenkassen und Fachärzten oder deren Verbänden
- Fachärzte können ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen vergütet werden
Voraussetzung: Vertrag muss „besondere Versorgung“ darstellen, etwa durch Koordination, Qualitätssicherung oder innovative Versorgungsmodelle
Beispiele:
- Facharztprogramm der BoschBKK mit verschiedenen Facharztgruppen (u.a. Kardiologie, Gastroenterologie, Psychotherapie, Neurologie, Psychiatrie, Orthopädie, Urologie, Rheumatologie
Pneumologie und einer Teilnahmequote von >20% der Versicherten). - Orthopädievertrag zwischen AOK Baden-Württemberg und BVOU/Mediverbund
- Die Techniker Krankenkasse hat mehr als 300 spezielle und innovative Behandlungsmöglichkeiten vereinbart. Die sogenannte „Besondere Versorgung“ garantiert mehr Qualität, mehr Service und dadurch auch mehr Gesundheit z.B. durch bessere Vergütung für ambulante gynäkologische Operationen, Augen-Operationen, Online-Hautcheck (via onlinedoctor.de) u.a.
Volltext § 73c SGB V (Auszug):
„Die Krankenkassen können zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung Verträge über besondere ambulante ärztliche Versorgung mit zugelassenen Ärzten oder deren Gemeinschaften schließen…“
Facharztverträge (§140a bis §140h SGB V „Integrierte Versorgung“)
§ 140a–d SGB V – Integrierte Versorgung und Besondere Versorgung
Diese Paragrafen ermöglichen auch fachärztliche Versorgungskonzepte, die über rein ambulante Leistungen hinausgehen, z. B. durch die Verknüpfung von ambulanter und stationärer Versorgung.
Ziel:
- Integrierte, koordinierte Versorgung
- Bessere Verzahnung von Facharzt, Hausarzt, Krankenhaus und Reha
- Nutzung digitaler oder innovativer Verfahren
Anwendbar auf Facharztverträge, die z. B. mit einem integrierten Versorgungsansatz arbeiten (z. B. Rheumazentren, sektorenübergreifende Behandlungspfade)
Volltext § 140a SGB V (Auszug):
„Krankenkassen können mit Leistungserbringern Verträge über besondere Versorgungsformen schließen, insbesondere zur Integrierten Versorgung…“
Typische Inhalte von Facharztverträgen – mit Mehrwerten für Patienten & Ärzte
1. Vertragsgegenstand und Versorgungsziel
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Was wird geregelt?
Beschreibung des Versorgungsziels, z. B. leitliniengerechte Versorgung von Gelenkerkrankungen, Vermeidung von Überversorgung, engere Anbindung an den Hausarzt. -
Mehrwert für Patient:innen:
Strukturiertes, klar definiertes Behandlungskonzept mit Qualitätsstandards, mehr Versorgungssicherheit. -
Mehrwert für Ärzt:innen:
Klare Rahmenbedingungen, strukturierte Abläufe, Fokus auf medizinisch sinnvolle Leistungen.
2. Teilnahmevoraussetzungen
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Was wird geregelt?
Facharzttitel, Berufserfahrung, Fortbildungsnachweise, technologische Ausstattung (z. B. digitales Dokumentationssystem), ggf. Teilnahme an Qualitätszirkeln. -
Mehrwert für Patient:innen:
Behandlung durch qualifizierte, fortgebildete Spezialist:innen. -
Mehrwert für Ärzt:innen:
Positionierung als Qualitätsanbieter, Stärkung der eigenen Kompetenz durch geforderte Fortbildungen.
3. Einschreibung von Patient:innen
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Was wird geregelt?
Formale Einschreibung in das Versorgungsmodell, meist auf Initiative der Hausärztin/des Hausarztes. -
Mehrwert für Patient:innen:
Klare Zuständigkeiten, koordinierte Versorgung ohne Doppeluntersuchungen. -
Mehrwert für Ärzt:innen:
Planbare Patientenfälle, strukturierter Fallverlauf, bessere Zusammenarbeit mit Hausärzt:innen.
4. Leistungsumfang
-
Was wird geregelt?
Welche Leistungen erbracht und vergütet werden: Diagnostik, Therapieplanung, Nachsorge, digitale Leistungen (z. B. Telekonsile), Patientenberatung. -
Mehrwert für Patient:innen:
Ganzheitliche Betreuung mit klaren Versorgungsangeboten, z. B. auch strukturierte Schmerztherapie. -
Mehrwert für Ärzt:innen:
Erweiterte Handlungsspielräume, Vergütung auch für Leistungen, die in der Regelversorgung oft unterbewertet sind.
5. Vergütung und Abrechnung
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Was wird geregelt?
Honorarmodelle: Pauschalen, Einzelleistungen, Zuschläge (z. B. für Koordination, Dokumentation, Telemedizin). Direkte Abrechnung mit der Kasse, keine KV-Zwischenschaltung. -
Mehrwert für Patient:innen:
Ärzt:innen haben mehr Zeit und Anreiz, sich intensiv mit der Diagnose und Therapie zu beschäftigen. -
Mehrwert für Ärzt:innen:
Deutlich bessere Vergütung für vergleichbare Leistungen im Vergleich zur EBM-Abrechnung; weniger Bürokratie, mehr Wirtschaftlichkeit.
6. Qualitätssicherung
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Was wird geregelt?
Verpflichtung zu regelmäßiger Fortbildung, Teilnahme an Qualitätszirkeln, strukturierter Dokumentation, ggf. Peer Reviews oder Auditierung. -
Mehrwert für Patient:innen:
Hohe Behandlungsqualität, Transparenz, Orientierung an aktuellen Leitlinien. -
Mehrwert für Ärzt:innen:
Unterstützung durch kollegialen Austausch, kontinuierliche Weiterentwicklung, Reputationsgewinn.
7. Koordination mit Hausärzt:innen
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Was wird geregelt?
Pflicht zur Rücküberweisung, gegenseitiger Informationsaustausch, gemeinsame Therapieplanung. -
Mehrwert für Patient:innen:
Bessere Abstimmung zwischen Facharzt und Hausarzt – weniger Informationsverluste, klarer Behandlungsplan. -
Mehrwert für Ärzt:innen:
Höhere Effizienz durch strukturierte Zuweisung, klar definierte Rollen, weniger „falsche Fälle“.
8. Dokumentation und IT-Anforderungen
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Was wird geregelt?
Nutzung zertifizierter Software, strukturierte Dokumentation, elektronische Kommunikation (z. B. eArztbrief, digitale Fallakten). -
Mehrwert für Patient:innen:
Schnellere Bearbeitung, nahtlose Informationsweitergabe, weniger Wiederholungsfragen. -
Mehrwert für Ärzt:innen:
Weniger Papierkram, bessere Nachvollziehbarkeit, klare Dokumentation für Abrechnung und Qualitätssicherung.
9. Laufzeit, Kündigung, Änderungen
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Was wird geregelt?
Vertragsdauer, Kündigungsfristen, Anpassungsmöglichkeiten bei Änderungen der Versorgung oder Vergütung. -
Mehrwert für Patient:innen:
Verlässliche Versorgungsstruktur über längere Zeiträume. -
Mehrwert für Ärzt:innen:
Planungssicherheit und Flexibilität bei Änderungen, transparente Vertragsbedingungen.
10. Evaluation und Begleitforschung
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Was wird geregelt?
Wissenschaftliche Auswertung der Wirksamkeit, Teilnahme an Studien oder Feedbacksystemen. -
Mehrwert für Patient:innen:
Versorgung orientiert sich an neuesten Erkenntnissen – evidenzbasiert und überprüfbar. -
Mehrwert für Ärzt:innen:
Beteiligung an Modellprojekten, Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen, Innovationsvorsprung.
✅ Fazit
Facharztverträge sind nicht nur wirtschaftlich interessant, sondern auch medizinisch sinnvoll strukturiert. Sie fördern eine Versorgung auf Augenhöhe – qualitätsorientiert, koordiniert und fair vergütet. Die Patient:innen profitieren von strukturierter Betreuung, während Ärzt:innen mehr Zeit, Honorar und medizinische Verantwortung erhalten.
Wenn du möchtest, kann ich diese Übersicht als Präsentation, Handout oder PDF zusammenstellen – z. B. für interne Schulungen oder als Argumentationshilfe bei Teambesprechungen.
Disease-Management-Programme (DMPs)
Disease-Management-Programme (DMPs) sind standardisierte, strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen – z. B. bei Diabetes mellitus Typ 2, KHK, Asthma, COPD, oder Brustkrebs. Sie werden in Deutschland nicht als Selektivverträge mit einzelnen Kassen, sondern auf bundesweit einheitlicher Basis organisiert und geregelt.
Rechtliche Grundlage und Organisation der DMPs:
Gesetzliche Grundlage:
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§ 137f und § 137g SGB V
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Die Programme werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BSA) zugelassen.
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Die gesetzlichen Krankenkassen müssen entsprechende DMP-Angebote machen.
-
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) koordinieren die Umsetzung vor Ort.
Wichtige Merkmale der DMPs:
1. Zentrale Genehmigung
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Kassen müssen die DMPs beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) genehmigen lassen.
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Die Inhalte der Programme (z. B. Diagnostik, Zielvereinbarungen, Schulungen, Kontrollintervalle) sind bundesweit einheitlich.
2. Vertragspartner
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Nicht mit einzelnen Kassen: DMPs sind kollektivvertraglich organisiert, meist zwischen:
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Kassenärztlicher Vereinigung (KV)
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Krankenkassen (alle GKV)
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ggf. Ärztenetze, Verbände oder Schulungsanbieter
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3. Teilnahme von Ärzt:innen
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Ärzt:innen müssen sich zur Teilnahme an einem DMP qualifizieren (z. B. Fortbildung, Dokumentation, Strukturvoraussetzungen).
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Es gibt regelmäßige Feedbackberichte und verpflichtende Dokumentationen je Patient:in.
4. Einschreibung von Patient:innen
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Die Teilnahme ist freiwillig.
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Patient:innen müssen schriftlich einwilligen und sich aktiv in das Programm einschreiben.
5. Vergütung
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Ärzt:innen erhalten extrabudgetäre Vergütungen für die Betreuung (z. B. DMP-Pauschalen)
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Die Abrechnung erfolgt über die KV, nicht direkt mit der Kasse.
Bestehende Disease-Management-Programme (DMPs): Strukturierte Versorgung für chronisch Erkrankte
Disease-Management-Programme (DMPs) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Patientinnen und Patienten, die auf eine leitliniengerechte, kontinuierliche und koordinierte Versorgung ausgerichtet sind. Sie sind bundesweit einheitlich geregelt, basieren auf den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und werden von den gesetzlichen Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen umgesetzt. Ziel ist es, die Lebensqualität und Prognose chronisch Erkrankter zu verbessern und gleichzeitig unnötige Krankenhausaufenthalte sowie Folgeschäden zu vermeiden.
Derzeit existieren in Deutschland die folgenden DMP-Indikationen:
1. Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
Für beide Diabetesformen gibt es eigenständige Programme. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der Blutzuckereinstellung, der Vermeidung diabetischer Folgeerkrankungen und der Förderung der Patientenkompetenz.
Zentrale Inhalte:
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Regelmäßige Kontrolle von HbA1c, Blutdruck und Gewicht
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Untersuchung auf diabetische Folgeerkrankungen (z. B. Fußkontrollen, Augenuntersuchungen)
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Individuelle Therapieziele
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Teilnahme an strukturierten Schulungsprogrammen
Besonderheiten:
Die Einschreibung erfolgt über Hausärzt:innen oder Diabetolog:innen. Insbesondere bei Typ-2-Diabetes ist das DMP eng mit der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) verknüpft.
2. Koronare Herzkrankheit (KHK)
Das DMP KHK richtet sich an Patient:innen mit stabiler Angina pectoris, Zustand nach Herzinfarkt oder nach interventioneller Therapie (z. B. Stent).
Zentrale Inhalte:
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Medikamentöse Sekundärprävention (z. B. Statine, Betablocker, ASS)
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Lebensstilmodifikation (Bewegung, Ernährung, Rauchstopp)
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Regelmäßige EKG-Kontrollen
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Kontrolle von Risikofaktoren (Blutdruck, Cholesterin)
Besonderheiten:
Ziel ist die Vermeidung kardiovaskulärer Ereignisse durch strukturierte Langzeitbetreuung. Auch Patientenschulungen werden angeboten.
3. Asthma bronchiale
Das DMP Asthma ist auf eine frühzeitige Diagnosestellung, individuelle Therapieanpassung und Schulung der Selbstbehandlung ausgelegt.
Zentrale Inhalte:
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Dokumentation von Symptomen und Peak-Flow-Werten
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Stufentherapie gemäß Leitlinie
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Inhalationstechnik-Training
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Vermeidung von Auslösern
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Schulung (z. B. Atemtechniken, Selbstmanagement)
Besonderheiten:
Kinder und Jugendliche können ebenfalls am DMP teilnehmen. Es bestehen spezielle Schulungsprogramme für verschiedene Altersgruppen.
4. Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
Das DMP COPD dient der Verbesserung der Lebensqualität durch Rauchentwöhnung, symptomorientierte Medikation und Vermeidung von Exazerbationen.
Zentrale Inhalte:
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Lungenfunktionsdiagnostik (z. B. Spirometrie)
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Nikotinentwöhnung
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Impfempfehlungen (Influenza, Pneumokokken)
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Bewegungstherapie / Atemtherapie
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Schulung und Patientencoaching
Besonderheiten:
Die DMP-Versorgung orientiert sich am GOLD-Stufenschema, regelmäßige Exazerbationskontrolle ist verpflichtend.
5. Brustkrebs (nach Erstdiagnose)
Dieses DMP unterstützt die strukturierte Nachsorge und Sekundärprävention bei Patientinnen nach der Behandlung eines Mammakarzinoms.
Zentrale Inhalte:
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Nachsorgeuntersuchungen gemäß Leitlinie
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Psychoonkologische Betreuung
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Beratung zu Lebensstil, Ernährung, Bewegung
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Unterstützung bei beruflicher und sozialer Reintegration
-
Ggf. Koordination mit Gynäkolog:innen und Onkolog:innen
Besonderheiten:
Das DMP beginnt nach Abschluss der Primärtherapie und kann mehrere Jahre dauern. Es ist interdisziplinär organisiert.
6. Osteoporose (im Aufbau/Einführung)
Ein bundesweites DMP für Osteoporose wurde vom G-BA beschlossen und wird derzeit in einzelnen Bundesländern eingeführt (Stand: 2025). Es richtet sich vor allem an Frauen ab 50 und Männer ab 60 Jahren mit gesicherter Osteoporose.
Zentrale Inhalte:
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Diagnostik durch Knochendichtemessung (DXA)
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Sturzprophylaxe, Bewegungstherapie
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Medikamentöse Therapie mit Bisphosphonaten o. ä.
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Schulung und Ernährungsberatung
Besonderheiten:
Das DMP Osteoporose wird schrittweise in die Regelversorgung überführt. Es kann mit anderen DMPs kombiniert werden (z. B. bei multimorbiden Patienten).
Fazit:
DMPs schaffen für chronisch kranke Menschen ein verlässliches, strukturiertes Versorgungsnetz mit klaren Zielen und regelmäßiger ärztlicher Begleitung. Durch verbindliche Standards, Dokumentationen und Schulungen verbessern sie nicht nur die Qualität der Behandlung, sondern fördern auch die Eigenverantwortung der Patient:innen. Für Ärzt:innen bedeutet die Teilnahme eine zusätzliche Honorierung sowie bessere Steuerungsmöglichkeiten im Praxisalltag – vor allem im Zusammenspiel mit hausarztzentrierter Versorgung und sektorenübergreifender Koordination.
Die AOK Bayern vermarktet die DMP unter der Marke „AOK Curaplan“ mit dem Ziel einer besseren Behandlung für Patienten mit Diabetes Mellitus, COPD & Co
Qualitätsverträge (§ 110 SGB V)
Qualitätsverträge nach § 110 SGB V sind besondere Vereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenhäusern, mit dem Ziel, die Versorgungsqualität in bestimmten Leistungsbereichen gezielt zu verbessern. Sie ermöglichen den Vertragspartnern, über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben hinaus qualitätsorientierte Inhalte, Prozesse und Vergütungen zu vereinbaren – also Qualität durch gezielte Anreize zu fördern.
Rechtsgrundlage: § 110 SGB V – Qualitätsverträge:
Seit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) 2016 können gesetzliche Krankenkassen mit einzelnen Krankenhäusern besondere Qualitätsverträge abschließen. Diese sind Teil der Weiterentwicklung der stationären Versorgung hin zu mehr Transparenz, Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Ziele von Qualitätsverträgen:
-
Verbesserung der Ergebnisqualität bei stationären Leistungen
-
Förderung qualitätsgesicherter Behandlungsprozesse
-
Vermeidung von Komplikationen und Folgeeingriffen
-
Entwicklung innovativer Vergütungsmodelle auf Basis von Qualität, nicht nur Menge
Inhalte eines Qualitätsvertrags können sein:
-
Strukturqualität
– z. B. personelle Mindeststandards, technische Ausstattung, Spezialisierung -
Prozessqualität
– z. B. standardisierte Abläufe, Dokumentation, Checklisten, Fallkonferenzen -
Ergebnisqualität
– z. B. Komplikationsraten, Wiederaufnahmeraten, patientenberichtete Ergebnisse (PROMs) -
Vergütungskomponenten
– z. B. Boni für bestimmte Qualitätsziele, Sanktionen bei Zielverfehlung -
Evaluation
– regelmäßige Prüfung der Zielerreichung durch die Vertragspartner oder unabhängige Stellen
Anwendungsbereiche (vom G-BA festgelegt):
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat aktuell vier konkrete Leistungsbereiche definiert, für die Qualitätsverträge geschlossen werden können:
-
Endoprothetische Gelenkversorgung
(z. B. Hüft- oder Knie-TEP)
→ Fokus: Ergebnisqualität, Revisionsraten, Patientenzufriedenheit -
Vermeidung nosokomialer Infektionen
(z. B. postoperativer Wundinfektionen)
→ Fokus: Hygieneprozesse, Antibiotikastewardship, Monitoring -
Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 g
→ Fokus: Neonatologische Expertise, Pflegequalität, Überlebensrate ohne schwere Komplikationen -
Operative Versorgung des benignen Prostatasyndroms (BPS)
→ Fokus: Inkontinenzraten, Reoperationsrate, Lebensqualität
Weitere Themenfelder können zukünftig vom G-BA ergänzt werden.
Vertragspartner:
-
Krankenhäuser (einzeln oder in Trägerschaft)
-
Gesetzliche Krankenkassen (auch als Verbünde)
-
Keine Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen
Vergütung:
-
Die Vergütung erfolgt außerhalb des DRG-Systems (Sondervergütung).
-
Modelle beinhalten z. B.:
-
Bonuszahlungen für erreichte Qualitätsziele
-
Zuschläge für zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen
-
Einbehaltungen bei Verfehlung der vertraglich festgelegten Standards
-
Beispiele:
- Der PROvalue Endo‑Vertrag zwischen Techniker Krankenkasse und Hearbeat gilt als Musterbeispiel für einen modernen, digitalen, patientenzentrierten Qualitätsvertrag nach § 110a SGB V. Er ist Teil der PROvalue Versorgungsprogramme. Die Kombination aus PROM-basiertem Monitoring, ergebnisorientierter Vergütung und starker Vernetzung mit Krankenkassen macht ihn zu einem Vorreiter im Bereich der Endoprothetik – mit messbaren Qualitätseffekten und transparenter Prozessoptimierung.
Welche Vorteile hat meine Praxis durch Selektivverträge bzw. HZV-Verträge?
Die Vorteile von Selektivverträgen für die Arztpraxis sind vielfältig – sowohl aus wirtschaftlicher, medizinischer als auch organisatorischer Sicht. Hier sind die wichtigsten Vorteile kompakt zusammengefasst:
1.Zusätzliche und planbare Einnahmen:
- Selektivverträge bieten extrabudgetäre Vergütung, also unabhängig vom KV-Regelleistungsvolumen.
- Häufig gibt es fixe Pauschalen pro Patient:in, die die Einnahmen planbarer machen.
- Viele Leistungen (z. B. Chronikerbetreuung, Schulungen, DMP-Dokumentation) werden besser vergütet als im KV-System
2. Mehr Zeit für Medizin statt Bürokratie:
Selektivverträge reduzieren in vielen Fällen bürokratische Hürden, z. B. durch einfachere Genehmigungsprozesse oder optimierte Verordnungswege.
- Klare Strukturen und abgestimmte Abläufe führen zu einem effizienteren Praxisalltag
3. Stärkung des Praxisteams:
- Delegierbare Leistungen ermöglichen größere Verantwortung für MFA/NäPA, was die Teamzufriedenheit steigert.
- Die Praxis kann sich arbeitsteilig organisieren und gezielt entlasten.
4. Patientenbindung und Versorgungskontinuität:
- Eingeschriebene Patient:innen werden langfristig begleitet, was zu höherer Bindung und Vertrauen führt.
- Strukturierte Versorgung stärkt die Rolle der Haus- und Fachärzt:innen als zentrale Koordinatoren.
5. Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Praxen:
- Praxen, die Selektivverträge aktiv nutzen, differenzieren sich positiv – durch bessere Versorgung und kürzere Wartezeiten.
- Gerade bei chronisch kranken oder multimorbiden Patient:innen wirkt sich das positiv auf das Image und die Patientenzufriedenheit aus.
6. Gestaltungsfreiheit und Innovation:
- Anders als im KV-System lassen Selektivverträge mehr Spielraum bei der Organisation der Versorgung.
- Praxen können sich aktiv an neuen Versorgungsmodellen beteiligen und so Teil einer modernen, zukunftsorientierten Medizin sein.
Zusatzerlöse für Ihre Praxis durch Selektivverträge: So realisieren Sie erfolgreich Zusatzeinnahmen
- Vertragslandschaft analysieren: Prüfen Sie, welche Selektivverträge in Ihrer Region verfügbar sind (z. B. über Hausärzteverband, Facharztverbände oder Krankenkassenportale wie haevbw.de).
- Zielgerichtet teilnehmen: Wählen Sie Verträge aus, die zu Ihrem Fachgebiet und Praxisprofil passen – insbesondere dort, wo Vergütungspauschalen, Zuschläge oder strukturierte Leistungen höher als im KV-System vergütet werden.
- Abläufe in der Praxis anpassen: Etablieren Sie feste Abläufe zur Einschreibung, Dokumentation und Abrechnung. Nutzen Sie unterstützende Softwarelösungen (z. B. HZV-Module, PROMs, strukturierte DMP-Dokumentation).
- Team einbinden und fortbilden: Schulen Sie MFA, NäPA oder EFA gezielt zu delegationsfähigen Leistungen – viele Verträge sehen zusätzliche Honorierung für delegierte Aufgaben vor.
- Kontinuierlich evaluieren und nachjustieren: Nutzen Sie Qualitätsberichte, Feedbacksysteme oder Evaluationen, um Versorgung und Wirtschaftlichkeit kontinuierlich zu verbessern – insbesondere bei HZV oder Facharztverträgen mit Bonusmodellen.
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Häufige Fragen und Antworten zu Selektivverträgen und hausarztzentrierter Versorgung
Was sind Selektivverträge für die Arztpraxis?
Selektivverträge sind Versorgungsverträge, die direkt zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern abgeschlossen werden – also außerhalb der Kollektivverträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Sie regeln Versorgung, Vergütung und Qualität individuell und ermöglichen besondere Versorgungskonzepte mit oft attraktiverer Honorierung.
Welche Arten von Selektivverträgen gibt es?
Die wichtigsten Formen sind:
-
Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V
-
Facharztverträge nach § 73c SGB V
-
Besondere Versorgungsformen nach § 140a SGB V (z. B. integrierte Versorgung, Qualitätsverträge)
-
DMP (Disease-Management-Programme)
-
Qualitätsverträge nach § 110a SGB V
Welche Vorteile bieten Selektivverträge für Arztpraxen?
-
Zusätzliche Honorare außerhalb der KV-Vergütung
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Planbare und stabile Pauschalen
-
Vergütung von Leistungen, die im KV-System unterfinanziert sind
-
Mehr Gestaltungsspielraum bei der Versorgung
Wie finde ich heraus, welche Verträge für meine Praxis infrage kommen?
Informationen zu regional verfügbaren Verträgen erhalten Sie bei:
-
Ihrem Hausärzteverband oder Facharztverband
-
Direkt auf Websites wie z. B. haevbw.de
-
Den Vertragsportalen der Krankenkassen (z. B. TK, AOK, BARMER)
Welche Rolle spielen MFA, NäPA oder EFA in Selektivverträgen?
Viele Verträge fördern delegierbare Leistungen wie Schulungen, Chronikerbetreuung oder DMP-Dokumentation – hier können MFA mit Zusatzqualifikation (z. B. NäPA) selbstständig Leistungen erbringen, die extrabudgetär vergütet werden.
Wie aufwändig ist die Teilnahme an Selektivverträgen?
Der initiale organisatorische Aufwand (z. B. Anmeldung, Einschreibung, Dokumentation) ist überschaubar und lässt sich mit entsprechender EDV-Unterstützung gut in den Praxisalltag integrieren. Viele Verträge bieten auch Schulungen oder Softwarelösungen zur Unterstützung an.
Wie erfolgt die Vergütung in Selektivverträgen?
Die Vergütung erfolgt direkt durch die Krankenkasse, meist in Form von Pauschalen, Zuschlägen oder Bonuszahlungen. Abgerechnet wird häufig über spezielle Portale oder Abrechnungspartner.
Können Selektivverträge mit mehreren Kassen gleichzeitig abgeschlossen werden?
Ja. Viele Verträge sind mit mehreren Krankenkassen kompatibel – etwa im HZV- oder DMP-Bereich. So können Sie eine größere Patientenzahl erfassen und das wirtschaftliche Potenzial weiter steigern.
Welche Vorteile haben Patientinnen und Patienten von Selektivverträgen?
Patienten profitieren u. a. von:
-
strukturierterer Betreuung
-
kürzeren Wartezeiten
-
besseren Therapieangeboten
-
häufiger persönlicher Begleitung durch MFA/NäPA
-
engmaschigerer Nachsorge (z. B. bei DMP oder Qualitätsverträgen)
Wie starte ich am besten mit Selektivverträgen in meiner Praxis?
-
1. Vertragsangebote prüfen (z. B. HZV/Facharztvertrag/DMP)
-
2. Zielverträge auswählen, die zu Ihrem Praxisprofil passen
-
3. Mitarbeitende schulen und einbinden
-
4. Dokumentations- und Abrechnungsprozesse aufsetzen
-
5. Regelmäßige Auswertung und Optimierung
Wer unterstützt mich für bessere Ansprache meiner Patienten zu Selektivverträgen in meiner Praxis?
Wir von med2day als spezialisierte Seminaragentur vermitteln Ihrem Praxisteam das Know-How, damit Sie alle Ihre Patienten effizient und erfolgreich zum Nutzen der Selektivverträge überzeugen können und die Einschreibequote bzw. Anzahl der teilnehmenden Patienten in den Selektivverträgen erhöhen.
Wer bietet ein Kommunikations- bzw. Verkaufsseminar für Selektivverträge bzw. HZV an?
Wir haben ein spezielles Seminar konzipiert, um Ihrem Praxisteam die Verkaufsgesprächsführung beizubringen Durch unsere 20 Jahre Erfahrung als auf Arztpraxen spezialisierte Seminaragentur kennen wir die Anforderungen und Abläufe in den Praxen gut.
Bieten Sie auch HZV-Fortbildungen zur besseren Patientenansprache an?
Ja, unsere HZV-Seminare gehen genauso wie die Workshops Selektivverträge gezielt darauf ein, wie Sie es in Ihrer Praxis schaffen, dass mehr Patienten an den Verträgen teilnehmen und wie die Überzeugung im Patientengespräch einfacher gelingt.









