Anforderungen Praxisschild in Arztpraxis, Zahnarztpraxis, MVZ
Praxisschild Arztpraxis: Vorgaben, Größe, Inhalte & Co
5 Tipps für ein professionelles Praxisschild
Das Praxisschild ist für eine Arztpraxis oder Zahnarztpraxis oft der einzige nach außen sichtbare Hinweis auf die Praxis. Gerade wenn sich eine Praxis in Zentrumslage, an einer Einkaufsstraße bzw. in einer Fußgängerzone befindet, lohnt sich ein differenziertere Blick auf das Praxisschild.
Deshalb haben wir Ihnen 5 Tipps zusammengestellt, um den ersten Eindruck des Praxisschilds möglichst gut zu nutzen.
5 Tipps für ein gelungenes Praxisschild
Wir haben Ihnen 5 Tipps zusammen gestellt, damit Ihr Praxisschild möglichst gut beachtet wird:
Welche Angaben müssen auf das Praxisschild?
1. Tipp: Achten Sie auf den zulässigen Inhalt
Es ist natürlich kein Zufall, dass wir die Tipps zum Praxisschild mit dem zulässigen Inhalt beginnen. Zwar sind die Zeiten zum Glück vorbei in denen sich Ärzte gegenseitig die maximal zulässigen Abmessungen des Praxisschild gegenseitig überprüften. Dennoch gibt es in den Berufsordnungen einige Hinweise, die zu beachten sind. Die Ärzte unterliegen der ärztlichen Berufsordnung. Diese regelt auch Details zum Praxisschild (z.B. § 17 „Niederlassung und Ausübung der Praxis“ der Muster-Berufsordnung, die von den meisten Landesärztekammern textgleich übernommen wurde)
Die Berufsordnungen verlangen, dass eine Niederlassung durch ein Praxisschild kenntlich gemacht werden muss. Es gibt also eine Pflicht für die Anbringung eines Praxisschildes. Darauf sind der Name, die Arztbezeichnung bzw. Facharztbezeichnung sowie Sprechzeiten und ggf. die Zugehörigkeit zu einer Berufsausbübungsgemeinschaft obligat anzugeben.
In § 27 „Erlaubte Information und berufswidrige Werbung“ der MBO ist noch näher erläutert, welche Angaben ankündigungsfähig sind und auf was zu achten ist. Zulässig auf dem Praxisschild sind folgende Bezeichnungen:
Zulässige Inhalte auf dem Praxisschild sind:
- Nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. der Weiterbildungsordnung) erworbene Qualifikationen (z.B. durch Fortbildung erworbene Zertifikate der Ärztekammern sowie Qualifikationen, die nach den Vorschriften des SGB V erworben worden sind)
- Tätigkeitsschwerpunkte (mit Klarstellung, ob die bestimmte Qualifikationen öffentlich-rechtlich oder z.B. durch Berufsverbände
oder Fachgesellschaften verliehen wurde. Eine Verwechslung mit Bezeichnungen des Weiterbildungsrechts muss ausgeschlossen werden. - ankündigungsfähige akademische Grade,
- Bezeichnung Arztpraxis bzw. Privatarztpraxis,
- organisatorische Hinweise
Organisatorische Hinweise auf dem Praxisschild können z.B. sein:
- Zulassung zu den Krankenkassen,
- Durchgangsarzt
- D-Arzt
- H-Arzt
- Belegarzt
- Zugehörigkeit zu einem Praxisverbund
- Ambulante Operationen
- Praxisklinik
- Praxislogo
Je nach Bundesland unterscheiden sich die genauen Regelungen. Überprüfen Sie bitte deshalb den genauen Text der Berufsordnung Ihres Bundeslandes. Hier finden Sie:
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance:
Je nach Bundesland unterscheiden sich die genauen Regelungen. Überprüfen Sie bitte deshalb den genauen Text der Berufsordnung Ihres Bundeslandes. Hier finden Sie:
Zahnmedizin:
- die Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte
- die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
- Die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Hessen
- die Seite Berufsrecht der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
- die Berufsordnung der Zahnärzte in Schleswig-Holstein
- die Berufsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen
Eine Übersicht der Berufsordnungen für Psychotherapeuten in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.
2. Tipp: Layout & Gestaltung beeinflussen Wirkung des Praxisschilds
Auch wenn die zulässigen Inhalte limitiert sind, kann durch eine exklusive Gestaltung bzw. durch wertiges Material eine besondere Note vermittelt werden. So lassen sich z.B. geeiste Glasflächen genau so verwenden wie mattes Metall oder farbige Lackierungen. Einige aus unserer Sicht gelungene Beispiele finden Sie hier:
Noch mehr Aufmerksamkeit als nur mit dem Praxisschild gewünscht?
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3. Tipp: Ein beleuchtetes Praxisschild erzeugt noch mehr Aufmerksamkeit
Ein beleuchtetes Praxisschild hat den Vorteil, dass es auch in den Abendstunden wenn es dunkel ist gesehen werden kann. Dadurch erhöht sich die Aufmerksamkeit der Allgemeinheit, was besonders in stärker frequentierten Lagen sinnvoll sein kann. Bei der Beleuchtung des Praxisschildes gibt es verschiedene Techniken (u.a. hintergrundbeleuchtete Praxisschilder, LED-Beleuchtung und außen angebrachte Strahler, die das Praxisschild ausleuchten).
4. Tipp: Achten Sie auf die Druckqualität
Neben den (sowieso limitierten Formulierungsmöglichkeiten) macht vor allem die optische Gestaltung einen Unterschied. Allein schon durch die Wahl einer bestimmten Schriftart entsteht ein differenzierter Eindruck von der Praxis. Die Verwendung Ihres Praxis-Logos sowie die Berücksichtigung der im Kommunikationskonzept dominierenden Praxisfarbe unterstreicht nochmals die Art und Weise, wie Sie sich als Arztpraxis bzw. Zahnarztpraxis nach außen darstellen.
Neben Inhalt und Optik wirkt auch das reine Material und die Art und Weise der Aufhängung auf den ersten Eindruck. Professionell wirkt laminierter Karton, der ordentlich vollflächig an einer geeigneten Stelle angebracht wird. Vermeiden Sie zu dünnes Papier wegen des Risikos, dass es irgendwo einreißt oder wellig wird) und benutzen Sie genügend Klebefläche (damit es nicht lose wird).
5. Tipp: Überlegen Sie sich eine geeignete Platzierung des Praxisschildes
In manchen Praxen wir der genaue Ort zur Platzierung des Praxisschilds geregelt sein, weil z.B. der Vermieter von Gewerbeimmobilien genaue Anforderungen an Optik und Gestaltung stellt. Doch viele Praxen haben grundsätzlich freie Hand und können entscheiden, wo bzw. wie sie das Praxisschild genau platzieren. Naturgemäß macht eine Stelle Sinn, die gut einsehbar ist und die möglichst vielen Passanten den Weg zur Praxis weist. Sofern erforderlich können auch mehrere Praxisschilder genutzt werden.
Wie groß darf ein Praxisschild sein?
In früheren Zeiten war die Maximalgröße der Praxisschilder definiert. Zulässig war eine genau definierte Größe. Diese Regelungen sind zum Glück in den aktuellen Berufsordnungen entfallen. Eine definierte Maximalgröße gibt es nicht mehr. Dennoch bleibt auch bei der zulässigen Größe des Praxisschildes der Grundsatz bestehen, dass ein Praxisschild sachliche Information darstellen soll und nicht berufswidrige anpreisende Werbung. Mehrere Meter große Praxisschilder dürften folglich auch heute noch unzulässig sein.
Auch für Zahnärzte gibt es in der zm einen Übersichtsartikel, wie das Praxisschild richtig gestaltet werden kann.
Praxisschild: Was kommt danach? Eine erfolgreiche Praxis hört beim Praxisschild nicht auf!
So wichtig die Anforderungen an ein Praxisschild sein mögen. Das Praxisschild ist nur einer der verschiedenen Bausteine für eine erfolgreiche Außenkommunikation Ihrer Praxis. Immer wichtiger wird, sich auch Gedanken zu machen, wie Sie das „digitale“ Praxisschild im Internet so platzieren, dass die richtigen Patienten zu Ihnen finden. Die Zeiten, in denen vor allem Laufkundschaft über das physische Praxisschild in die Praxis kamen, sind inzwischen vorbei.
Nutzen Sie deshalb die Möglichkeiten, die die inzwischen liberalisierte Berufsordnung für Praxis-Marketing bietet und machen Sie sich rechtzeitig Gedanken über digitale Präsenz. Erfahrungsgemäß dauert der seröse Aufbau mehrere Monate bis die Wirkung eintritt und Google entsprechend rankt. Warten Sie also hier nicht zu lange!
Mehr Informationen zu Praxisschild-Vorgaben gibt es hier:
Im Artikel „So gestalten Sie Ihr Praxisschild“ des Virchow-Bundes erfahren Sie wichtige Hintergründe, Tipps und Tricks zum Praxisschild.
Auch für Zahnärzte gibt es in der zm einen Übersichtsartikel, wie das Praxisschild richtig gestaltet werden kann.










