Sexuell anzügliches Verhalten und sexuelle Übergriffe in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Kliniken: Handeln statt Wegsehen
von Dr. med. Fabian Stehle (Arzt, Präventiv- und Ernährungsmediziner, Gesundheitsökonom); Trainer, Berater, Coach seit >20 Jahren und Geschäftsführer bei med2day
zuletzt aktualisiert am 18. Juni 2026
Wenn Grenzen überschritten werden
Sexuelle Belästigung bzw. anzügliches Verhalten von Patienten und Kollegen
Wann sind Grenzen überschritten?
Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Kliniken sind Orte der Gesundheit, des Vertrauens und der professionellen Zusammenarbeit. Gleichzeitig arbeiten hier Menschen unter hohem Zeitdruck, in emotional belastenden Situationen und häufig in engem persönlichen Kontakt mit Patienten. Gerade diese besonderen Rahmenbedingungen können dazu führen, dass Grenzen überschritten werden – durch Patienten, Angehörige, Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte.
Zu sexuellen Übergriffen kommt es häufiger als man denkt. Sogar auf dem Ärztetag 2026 berichteten Medizinstudentinnen von Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch durch ärztliche Kollegen.
Sexuell anzügliche Bemerkungen, unangemessene Annäherungsversuche oder sogar sexuelle Übergriffe gehören jedoch niemals zum Berufsalltag und dürfen weder toleriert noch verharmlost werden. Jede Form sexueller Belästigung kann die Gesundheit, das Sicherheitsgefühl und die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen erheblich beeinträchtigen.
Dieser Beitrag zeigt, welche Formen grenzüberschreitenden Verhaltens im ambulanten und stationären Gesundheitswesen auftreten können, welche rechtlichen Pflichten Arbeitgeber haben und wie Betroffene sowie Führungskräfte angemessen reagieren sollten.
Was gilt als sexuell anzügliches Verhalten oder sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung beginnt häufig nicht mit körperlichen Übergriffen. Bereits verbale oder nonverbale Verhaltensweisen können die Würde einer Person verletzen und ein belastendes Arbeitsumfeld schaffen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Anzügliche oder zweideutige Kommentare
- Sexistische Witze
- Unerwünschte Komplimente mit sexuellem Bezug
- Wiederholtes Flirten trotz Ablehnung
- Bemerkungen über Körper, Kleidung oder Aussehen
- Anstarren bestimmter Körperbereiche
- Sexuell gefärbte Nachrichten oder Bilder
- Unerwünschte Berührungen
- Umarmungen oder Annäherungen gegen den Willen der betroffenen Person
Was als Belästigung empfunden wird, entscheidet nicht die Absicht der handelnden Person, sondern die Wirkung auf die betroffene Person.
Sexuelle Belästigung durch Patienten und Angehörige
Beschäftigte in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Kliniken erleben immer wieder Grenzüberschreitungen durch Patienten oder deren Angehörige.
Typische Situationen sind:
- Anzügliche Bemerkungen während der Behandlung
- Sexuelle Kommentare gegenüber medizinischen Fachangestellten, Pflegekräften oder Ärztinnen
- Wiederholte Einladungen oder Avancen trotz Ablehnung
- Unerwünschte Berührungen
- Sexuell motivierte Fragen ohne medizinischen Bezug
- Belästigende Nachrichten per E-Mail, Messenger oder soziale Medien
- Obszöne Gesten oder exhibitionistische Handlungen
Besonders Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte sowie Mitarbeitende in Notaufnahmen und auf Stationen berichten regelmäßig von solchen Vorfällen.
Auch wenn Patienten sich in Ausnahmesituationen befinden oder unter Erkrankungen leiden, rechtfertigt dies nicht automatisch grenzüberschreitendes Verhalten. Jede Situation muss individuell bewertet werden. Mitarbeitende haben das Recht auf Schutz und respektvollen Umgang.
Besondere Herausforderungen im Klinikalltag
In Krankenhäusern kommen zusätzliche Risikofaktoren hinzu:
- Nacht- und Schichtdienst
- Alleinarbeit auf Stationen
- Intime Pflegesituationen
- Umgang mit alkoholisierten Patienten
- Psychiatrische oder neurologische Erkrankungen
- Notfallsituationen mit hoher emotionaler Belastung
- Hierarchische Strukturen zwischen Berufsgruppen
Gerade deshalb benötigen Kliniken klare Verfahrensanweisungen und ein wirksames Schutzkonzept für Beschäftigte.
Wenn sexuelle Übergriffe aus dem Team kommen
Nicht alle Vorfälle gehen von Patienten aus. Auch innerhalb von Teams können sexuelle Grenzverletzungen auftreten.
Beispiele sind:
- Sexuelle Anspielungen oder Witze
- Wiederholte Kommentare über Aussehen oder Privatleben
- Unerwünschte Nachrichten außerhalb der Arbeitszeit
- Aufdringliches Flirten
- Körperliche Annäherungen
- Unerwünschte Berührungen
- Druck aufgrund hierarchischer Abhängigkeiten
Besonders problematisch wird es, wenn Vorgesetzte beteiligt sind. Durch das Machtgefälle fällt es Betroffenen häufig schwer, sich zu wehren oder Vorfälle zu melden.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitgeber im Gesundheitswesen sind verpflichtet, Beschäftigte vor sexueller Belästigung zu schützen.
Grundlage hierfür ist insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Demnach müssen Praxisinhaber, Klinikleitungen und Arbeitgeber:
- Beschwerden ernst nehmen
- Vorfälle prüfen
- Betroffene schützen
- Geeignete Maßnahmen ergreifen
- Wiederholungen verhindern
Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen für Täter können sein:
- Abmahnungen
- Versetzungen
- Kündigungen
- Hausverbote
- Strafrechtliche Anzeigen bei schweren Vorfällen
Auch Arbeitsschutz- und Fürsorgepflichten verpflichten Arbeitgeber zu einem sicheren Arbeitsumfeld.
Warum viele Vorfälle nicht gemeldet werden
Trotz gesetzlicher Schutzvorschriften bleiben viele Vorfälle ungemeldet.
Häufige Gründe sind:
- Schamgefühle
- Angst vor Konflikten
- Unsicherheit über die Bewertung der Situation
- Sorge vor negativen Folgen im Team
- Angst vor beruflichen Nachteilen
- Befürchtung, nicht ernst genommen zu werden
Eine offene Fehler- und Meldekultur ist daher ein wichtiger Bestandteil der Prävention.
Weitere Informationen zu sexuellen Übergriffen & Co
Handlungsempfehlungen für Betroffene
1. Grenzen sofort benennen
Eine klare und sachliche Reaktion kann helfen:
„Bitte unterlassen Sie diese Bemerkungen.“
„Dieses Verhalten ist unangemessen.“
„Ich möchte respektvoll behandelt werden.“
2. Vorfälle dokumentieren
Wichtige Informationen sind:
- Datum und Uhrzeit
- Ort
- Beteiligte Personen
- Wortlaut oder Beschreibung
- Mögliche Zeugen
Eine zeitnahe Dokumentation erleichtert spätere Klärungen erheblich.
3. Unterstützung suchen
Mögliche Ansprechpartner sind:
- Praxisleitung
- Stationsleitung
- Pflegedienstleitung
- Personalabteilung
- Betriebsrat
- Mitarbeitervertretung
- Gleichstellungsbeauftragte
- Externe Beratungsstellen
Niemand sollte mit solchen Erfahrungen allein bleiben.
Umgang mit übergriffigen Patienten
Praxen und Kliniken müssen ihre Mitarbeitenden schützen.
Mögliche Maßnahmen sind:
- Klare Ermahnung des Patienten
- Dokumentation des Vorfalls
- Behandlung nur noch in Anwesenheit einer zweiten Person
- Wechsel der behandelnden Fachkraft
- Hausverbot in schweren Fällen
- Beendigung des Behandlungsverhältnisses, sofern rechtlich zulässig
Wichtig ist ein einheitliches Vorgehen innerhalb der Organisation.
Prävention: Was Praxen und Kliniken tun können
Ein wirksames Schutzkonzept umfasst:
Organisatorische Maßnahmen
- Verhaltenskodex für respektvollen Umgang
- Klare Meldewege
- Benannte Vertrauenspersonen
- Standardisierte Dokumentationsverfahren
- Regelmäßige Schulungen
Führungskultur
- Null-Toleranz-Strategie gegenüber sexueller Belästigung
- Sichtbare Unterstützung Betroffener
- Konsequente Reaktion auf Beschwerden
- Vorbildfunktion der Führungskräfte
Teamentwicklung
- Sensibilisierung für Grenzverletzungen
- Kommunikationstrainings
- Konfliktmanagement
- Regelmäßige Besprechung kritischer Situationen
Externe Beratungs- und Hilfsangebote
Betroffene können sich vertraulich oder anonym an verschiedene Stellen wenden:
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Männerhilfetelefon
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
- Gewerkschaften
- Berufsverbände
- Psychologische Beratungsstellen
- Mitarbeiterberatungsprogramme (Employee Assistance Programme)
Eine frühzeitige Beratung kann helfen, die Situation einzuordnen und geeignete Schritte einzuleiten
Fazit
Sexuell anzügliches Verhalten und sexuelle Übergriffe haben weder in Arztpraxen noch in Zahnarztpraxen oder Kliniken Platz. Beschäftigte im Gesundheitswesen leisten täglich einen wichtigen Beitrag für die Versorgung von Patienten und haben Anspruch auf ein sicheres, respektvolles und wertschätzendes Arbeitsumfeld.
Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung, Grenzverletzungen ernst zu nehmen und konsequent zu handeln. Klare Regeln, offene Kommunikation und wirksame Schutzmaßnahmen helfen dabei, Betroffene zu unterstützen und eine Kultur des Respekts zu fördern.
Nur dort, wo Grenzüberschreitungen nicht toleriert werden, können Mitarbeitende ihre Arbeit langfristig sicher, professionell und mit Vertrauen ausüben.
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Häufige Fragen zu grenzüberschreitendem bzw. sexuell anzüglichem Verhalten
Sexuelle Belästigung umfasst alle unerwünschten sexuell bestimmten Verhaltensweisen, die die Würde einer Person verletzen. Dazu gehören beispielsweise anzügliche Bemerkungen, sexuelle Witze, unerwünschte Nachrichten, unangemessene Berührungen oder sexuelle Annäherungsversuche. Entscheidend ist, wie das Verhalten bei der betroffenen Person ankommt – nicht, wie es gemeint war.
Nein. Auch Patienten sind verpflichtet, die persönlichen Grenzen von Mitarbeitenden zu respektieren. Sexuelle Bemerkungen, Belästigungen oder Übergriffe gehören nicht zum Berufsalltag und müssen nicht toleriert werden. Praxen und Kliniken haben die Pflicht, ihre Beschäftigten zu schützen.
Bleiben Sie ruhig und setzen Sie eine klare Grenze. Eine sachliche Aussage wie „Bitte unterlassen Sie solche Bemerkungen“ reicht oft aus. Wiederholt sich das Verhalten, sollte der Vorfall dokumentiert und der Vorgesetzten oder Praxisleitung gemeldet werden.
Unterbrechen Sie die Situation möglichst sofort und machen Sie deutlich, dass dieses Verhalten nicht akzeptabel ist. Informieren Sie anschließend Ihre Führungskraft und dokumentieren Sie den Vorfall. In vielen Fällen sollte eine weitere Behandlung nur noch in Anwesenheit einer zweiten Person erfolgen.
Ja. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Beschäftigte vor sexueller Belästigung zu schützen. Praxisinhaber, Klinikleitungen und andere Arbeitgeber müssen Beschwerden ernst nehmen, Vorfälle prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Dokumentieren Sie die Vorfälle möglichst genau und suchen Sie Unterstützung bei einer Vertrauensperson, der Praxis- oder Klinikleitung, dem Betriebsrat oder einer externen Beratungsstelle. Niemand sollte solche Situationen allein bewältigen müssen.
Ja. Betroffene können sich beispielsweise an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, das Männerhilfetelefon oder das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch wenden. Viele Angebote sind kostenlos, vertraulich und anonym.
Ja. Arbeitgeber dürfen und müssen Maßnahmen ergreifen, um Mitarbeitende zu schützen. Je nach Schwere des Vorfalls können Verwarnungen, Behandlungen in Anwesenheit weiterer Personen, Hausverbote oder – soweit rechtlich zulässig – die Beendigung des Behandlungsverhältnisses in Betracht kommen.
Viele Betroffene fühlen sich unsicher, schämen sich oder befürchten negative Konsequenzen. Manche haben Angst, nicht ernst genommen zu werden oder Konflikte im Team auszulösen. Deshalb sind klare Meldewege und eine offene Unternehmenskultur besonders wichtig.
Wichtige Maßnahmen sind klare Verhaltensregeln, regelmäßige Schulungen, benannte Ansprechpersonen, standardisierte Meldewege und eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber sexueller Belästigung. Eine respektvolle Führungskultur trägt entscheidend dazu bei, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
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Praxisnahe Unterstützung zu, Umgang mit Patienten & im Team
med2day in der Presse: Auswahl an Fachartikeln, Interviews & Co zum Thema Kommunikation




Wir haben in den letzten Jahren in verschiedenen Fachzeitschriften Artikel verfasst, Vorträge gehalten und Interviews zum Thema Kommunikation und Verkauf gegeben, u.a.:
- Zahnärztliche Mitteilungen 2026: „Praxisvorbereitung auf den Krisenfall – Ruhe bewahren und den Notfallplan aktivieren“
- Onkologie heute 03/2025 bzw. Neuro aktuell 02/2025: "Digitalisierung in der Arztpraxis: Wege aus der Überlastung an Praxistelefon & Co"
- Krankenhaus Umschau 2025: "Der unterschätzte Erfolgsfaktor für die Gesundheit der Patienten: Warum Kommunikation in Kliniken Leben verändert"
- FOMF Allgemeinmedizin Refresher 2025: „Nicken mit dem Kopf und nichts verstanden – Kommunikation in „Sprech-“Stunden“
- FOMF Allgemeinmedizin Refresher 2025: „Schwierige Gesprächssituationen in der Hausarztpraxis“
- Onkologie heute bzw. Neuro aktuell bzw. pädiatrische praxis 2025: "Digitalisierung in der Arztpraxis: Wege aus der Überlastung an Praxistelefon & Co"
- Sächsische Augenärztliche Gesellschaft Jahrestagung 2023: „Patientenkommunikation“
- UroForum 01/2025: „Digitalisierung in der Arztpraxis – Wege aus der Überlastung an Praxistelefon & Co.“
- Bayerischer Hausärztetag 2023: "Richtig kommunizieren – richtig therapieren"
- 11. Bremer Pädiatrietag 2023: "Umgang mit schwierigen Patienten"
- Bayerischer Hausärztekongress 2023: "Patientenkommunikation entlang des Behandlungspfades"
- 103. Deutscher Röntgenkongress 2022: „Praxis-Workshop Optimierung Patient Journey Radiologie: Patientenbedürfnisse im Mittelpunkt“
- 2. Berliner Impfforum 2022: "Innovative digitale Kommunikation in der Arztpraxis"
- Medavis Anwenderforum 2021: "Patientenzentrierung"
- Bayerischer Hausärztetag 2020: Telefon & Anmeldung: „Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance – begeistern Sie Ihre Patienten!“
- Zeitschrift GESUND PFLEGEN – Fachmagazin für Pflegende im Krankenhaus 2019: „Die Ruhe bewahren – vom richtigen Umgang mit Aggressionen"
- Pflegekräfteforum 2019: "Zufriedene Patienten: Patientenzentrierung durch professionelle Kommunikation"
- 1aMedico Fachtagung Augenheilkunde: Vorsprung durch Kompetenz - den Praxiserfolg aktiv gestalten und partizipieren 2018: "Kleine Ursache, große Wirkung: Patientenzufriedenheit als zentraler Erfolgsfaktor"
- Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium der Deutschen Rentenversicherung 2018: „Überzeugende Kommunikation mit den Rehabilitanden und Begleitpersonen"
- Blickpunkt Praxis 2017 PRAXISKOMMUNIKATION UND -ORGANISATION: „Tricks, wie Gespräche gut laufen. Formulierungsvorschläge, Mimik, Gestik, Körpersprache“
- praxisnah 2016 (Fachzeitschrift Verband medizinischer Fachberufe e.V.): „Patientenzufriedenheit als Erfolgsfaktor für die Arztpraxis“
- Blickpunkt Praxis 2016 "PRAXISKOMMUNIKATION UND -ORGANISATION: Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance"
Eine komplette Übersicht aller unserer Veröffentlichungen finden Sie hier: Veröffentlichungen:
Autor: Dr. med. Fabian Stehle
Qualifikation: Arzt, Präventivmediziner, Ernährungsmediziner, Gesundheitsökonom
Expertise: >20 Jahre Erfahrung als Trainer, Coach, Berater
Referenzen: Hunderte Praxen (Arztpraxen, Zahnarztpraxen) und Kliniken vom Grund- bis Maximalversorger
Fachartikel & Veröffentlichungen: Beiträge in mehreren medizinischen Fachrichtungen (Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Radiologie, Urologie, Onkologie z.B. Ärztezeitung, KU Gesundheitsmangement, zahnärztliche mitteilungen (zm), UroForum, Bayerischer Rundfunk, diverse Fachzeitschriften
Vorträge & Kongresse: Präsenz auf großen deutschsprachigen Fachkongressen im Gesundheitswesen (u.a. Bayerisches Hausärztekongress, Röntgenkongress, Europäischer Gesundheitskongress)
[hier gibt es Details zum Lebenslauf von Dr. Fabian Stehle...]

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- Onkologie heute 03/2025 bzw. Neuro aktuell 02/2025: "Digitalisierung in der Arztpraxis: Wege aus der Überlastung an Praxistelefon & Co"
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- Bayerischer Hausärztetag 2020: Telefon & Anmeldung: „Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance – begeistern Sie Ihre Patienten!“
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- Pflegekräfteforum 2019: "Zufriedene Patienten: Patientenzentrierung durch professionelle Kommunikation"
- 1aMedico Fachtagung Augenheilkunde: Vorsprung durch Kompetenz - den Praxiserfolg aktiv gestalten und partizipieren 2018: "Kleine Ursache, große Wirkung: Patientenzufriedenheit als zentraler Erfolgsfaktor"
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- Blickpunkt Praxis 2017 PRAXISKOMMUNIKATION UND -ORGANISATION: „Tricks, wie Gespräche gut laufen. Formulierungsvorschläge, Mimik, Gestik, Körpersprache“
- praxisnah 2016 (Fachzeitschrift Verband medizinischer Fachberufe e.V.): „Patientenzufriedenheit als Erfolgsfaktor für die Arztpraxis“
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